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Für alle Fotos, die auf meiner Webseite oder auf meinen social media Kanälen zu sehen sind, habe ich eine schriftliche Erlaubnis des Kunden. Ohne diese Einwilligung mit persönlicher Unterschrift (bei Kindern von Erziehungsberechtigten) veröffentliche ich keine Fotos. Namen werden generell nicht veröffentlicht.
Zur Auswahl von Fotos durch den Endkunden arbeite ich auf Wunsch mit Online Galerien. Diese Online Galerien sind Passwortgeschützt. Das Passwort erhält nur der Auftraggeber. Gibt dieser den Link und das Passwort weiter, so übernehme ich keine Haftung für evtl. Datenschutzverletzungen.
Des Weiteren kann ich nicht für eine lückenlose Absicherung bei der Übermittelung des Passwortes garantieren.
 
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)               

Stand Februar 2020 Blickwinkel Fotografie

 

§ 1 Allgemeines 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) tragen ihre Gültigkeit für alle durch den Auftragnehmer durchgeführten Angebote und Aufträge. Für sämtliche Änderungen, Anpassungen und/oder Ergänzungen ist die Schriftform zwingend erforderlich und muss zum Zwecke der erleichterten Erkennbarkeit auch in geeigneter Form gekennzeichnet sein. Für jede Form der Zusammenarbeit erklären sich beide Geschäftsparteien damit einverstanden, dass ausschließlich die AGB des Auftragnehmers Gültigkeit besitzen. Evtl. bestehende AGB seitens des Auftraggebers werden explizit von der Anwendung ausgeschlossen.

(2) Alle durch den Auftragnehmer angefertigten Produkte, gleich welcher Art diese sind, unterliegen dem Sinn dieser AGB. Für das Zustandekommen eines rechtsgültigen Vertrags beider Parteien erkennen die Auftraggeber an, dass die vom Auftragnehmer erstellten und ausgelieferten grafischen Arbeiten sowie Bildmaterial dem Urheberrecht für Lichtbildwerke, § 2 (1) Ziffer 5 UrhG, unterliegen.

(3) Dem Auftragnehmer steht es im Zuge der künstlerischen Freiheit frei, die Art der Gestaltung und Interpretation anzufertigender Bildwerke nach eigenen, fachlichen Kriterien zu wählen. Konkrete, durch die Auftraggeber schriftlich eingereichte Weisungen werden, soweit dies für den Auftragnehmer unter rechtlichen und fachlichen Gesichtspunkten umsetzbar ist, durchgeführt. Reklamationen auf Grundlage vorab nicht schriftlich eingereichter, von beiden Vertragsparteien unterzeichneten konkreten Weisungen, sind unzulässig.

(4) Die durch den Auftragnehmer vorvertraglichen Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Vergütungsgrundlage für die im Auftrag festgehaltenen Tätigkeiten bildet lediglich der Vertrag zwischen den Geschäftsparteien, in dem alle vereinbarten Leistungsarten sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Der Vertrag kommt mit den Unterschriften von Auftraggebern und Auftragnehmer zu Stande. 

(5) Im Falle der einseitigen Unterschrift des Vertrages durch den Auftragnehmer, ist dieser zwei Wochen an das Angebot gebunden. Im Falle der nicht rechtzeitigen Annahme und Zusendung des unterschriebenen Vertrages an den Auftragnehmer erlischt das Angebot und stellt gleichzeitig ein neues Angebot der Auftraggeber dar. 

(6) Eine Assistenzfotografin kann vom Fotografen nach Bedarf und Vereinbarung mitgebracht werden (ab einer 4 Stunden Buchung) . Hierauf besteht jedoch kein Anspruch, z.B. fällt diese im Krankheitsfall aus. Am Grundpreis des gewählten Paketes ändert sich nichts.

(7) Der Fotograf hält sich an die Hausregeln /Vorgaben verschiedener Locations (z.B. in Kirchen). Es ist Aufgabe des Auftragnehmers im Vorfeld mit dem Eigentümer z.B. dem Pastor zu klären, in wie weit das Fotografieren erlaubt oder verboten ist. 

(8) Die Fotos werden basisretuschiert in Adobe Lightroom. Eine weiterführende Bearbeitung in Adobe Photoshop muss vorab schriftlich vereinbart werden und kann zu höheren Kosten führen

 


§ 2 Nutzungs- und Urheberrecht 

(1) Das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos bleibt beim Auftragnehmer. 

(2) Die Auftraggeber erhalten durch den Auftragnehmer ein einfaches Nutzungsrecht an den durch den Auftraggeber in Auftrag gegebenen Werken. Inhaltlich ist dieses einfache Nutzungsrecht auf nicht kommerzielle, private Nutzung beschränkt. Die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte sowie jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Bildbearbeitung, Montage usw.) der gelieferten Fotos über private Zwecke hinaus bedarf einer schriftlichen Einverständniserklärung des Auftragnehmers. 

(3) Die einfachen Nutzungsrechte gehen erst dann an die Auftraggeber über, wenn die vertraglich vereinbarte Summe vollständig bezahlt ist. Eine vorherige Nutzungserlaubnis kann durch den Auftragnehmer gewährt werden. Diese Erlaubnis bedarf ausdrücklich der Schriftform.

(4) Die Auslieferung der beauftragten Fotos erfolgt ausschließlich in bearbeiteter Form im Format „jpg“ (hochauflösend). Die Herausgabe von Fotomaterial in digitaler, unbearbeiteter Form (RAW) ist nicht statthaft. Eine Sicherung und damit einhergehende Vorratshaltung der digitalen Daten ist nicht Bestandteil des Auftrags. Eine Sicherung kann in betrieblich notwendiger Weise geschehen. Daraus entstehen für den Auftragnehmer keine rechtlichen und/oder privaten Pflichten gegenüber dem Auftraggeber. Bei der angegebenen Anzahl von ausgehändigten Fotos handelt es sich um einen Richtwert, die je nach Auftrag geringfügig abweichen kann. Die Auswahl der auszuhändigen Fotos sowie der Fotoabzüge trifft der Auftragnehmer.

(5) Die Auftraggeber erhalten ca. 4-6 Wochen nach dem Auftragstermin die Bilder fertig bearbeitet in digitaler Form im jpg-Format.

(6) Die kommerzielle Nutzung der Fotos im Nachhinein durch die Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Einverständniserklärung des Auftragnehmers erfolgen. Eine vorgenommene, technische Veränderung des Bildmaterials verändert nicht die dafür vorgesehenen Bestimmungen aus § 2. 

(7) Wird das kommerzielle Nutzungsrecht durch den Auftragnehmer eingeräumt, kann dieser Verlangen, als Urheber der Bildwerke genannt zu werden. Wird dieser Punkt in Anspruch genommen, berechtigt dies den Auftragnehmer bei einer Zuwiderhandlung zur Forderung von Schadenersatz gegenüber den Auftraggebern.

(8) Bei Personenaufnahmen oder Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, sind die Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der Rechteinhaber einzuholen.

 


§ 3 Einräumung von Veröffentlichungsrechten für den Auftragnehmer 

(1)Nach Bedarf kann der Auftragnehmer die Auftraggeber fragen, ob sie ihm ein Veröffentlichungsrecht für die Fotos einräumen. Das Veröffentlichungsrecht kann beim eigentlichen Vertragsschluss eingeräumt werden oder nachträglich nach Ansicht der Fotos  (dies muss durch eine eigenhändige Unterschrift des Auftraggebers bestätigt werden) 

(2) Gewähren die Auftraggeber das Veröffentlichungsrecht für den Auftragnehmer, so willigen diese ein, dass der Auftragnehmer die im Rahmen dieses Auftrages entstandenen Fotos zur Eigenwerbung, unter anderem für Veröffentlichungen auf seinen Internetseiten,  seinen Social Media Kanälen, zur Präsentation bei potentiellen Kunden oder im Rahmen von Wettbewerben, verwenden darf. 

(3) Entscheiden sich die Auftraggeber gegen die Einräumung der Veröffentlichungsrechte der Fotos an den Auftragnehmer, darf der Auftragnehmer die entstanden Fotos ausdrücklich nicht für die Veröffentlichung verwenden. 

(4) Fotos, auf denen keine Personen abgebildet oder zu erkennen sind (z.B. Ringe, Brautstrauß, Schuhe, Kerze, Tiere, Personen bei denen das Gesicht nicht zu erkennen ist etc) darf der Auftragnehmer auch ohne vereinbartes Veröffentlichungsrecht zur Eigenwerbung, auf seinen Internetseiten,  seinen Social Media Kanälen, zur Präsentation bei potentiellen Kunden oder im Rahmen von Wettbewerben zeigen.


§ 4 Zeiten 

(1) Die unter „B.“ angegebene Stundenanzahl (Reportagezeit) gilt immer für den kompletten Zeitraum ab Beginn der Reportage inkl. eventueller zwischenzeitlicher Leerzeiten (z.B. bei einer Hochzeit z.B. zwischen Trauung und Fest). Die Anfahrtszeit zum ersten Treffpunkt wird nicht als Reportagezeit gerechnet, Ortswechsel während des Auftrages zählen nicht als Anfahrtszeit.

(2) Die Auftraggeber haben grundsätzlich die Möglichkeit am Tag des Auftrages vor Ort die Reportagezeit stündlich zu verlängern (z.B. aufgrund zeitlicher Verzögerungen des Tagesablaufes). Diese Zeit wird dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Auftragnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, die angefragte Verlängerung anzunehmen.

 


§ 5 Anfahrt / Unterkunft

(1) Die Anfahrt im Umkreis von 10 Kilometern ab dem Wohnsitz des Auftragnehmers ist in dem Gesamtpreis enthalten. Bei größeren Entfernungen innerhalb Deutschlands wird eine Kilometerpauschale vereinbart.

(2) Bei Aufträgen im Ausland tragen die Auftraggeber die Kosten für Flug, Unterkunft und sowie die unter „Zusatzvereinbarungen“ ausdrücklich genannten Kosten für den Auftragnehmer.

 

§ 6 Haftungsausschluss

(1)Für Schäden gleich welcher Art haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - maximal jedoch bis zum Preis der jeweils gebuchten Leistung.

(2)Für selbst mitgebrachte Requisiten oder Gegenstände und deren Gebrauch wird keine Haftung von Seiten des Fotografen übernommen. 

Der Auftraggeber stellt sicher, dass benötigte Genehmigungen eingeholt wurden und Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden (z.B. bei Rauchbomben Information der ortsansässigen Feuerwehr aufgrund von Rauchentwicklung, Einholungen von Genehmigungen beim Ordnungsamt). Der Gebrauch von bestimmten Requisiten erfolgt auf eigene Gefahr, ebenso die Begehung der Örtlichkeiten für das Fotoshooting.

(3) Sollte der Auftragnehmer auf Grund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat (z.B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) nicht zu den vereinbarten Terminen erscheinen oder innerhalb der vereinbarten Zeit liefern, können die Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen geltend machen. 

(4) Sollte es kurzfristig aufgrund der oben genannten Umstände höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, wird dieser sich bemühen (soweit von den Auftraggebern gewünscht) einen Ersatzfotografen zu empfehlen, der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch auf einen Ersatzfotografen wird hierdurch nicht begründet. Für eventuelle Mehrkosten, die durch die Buchung eines Ersatzfotografen entstehen, wird ausdrücklich nicht gehaftet.

(5) Kann der Auftrag aufgrund eines Krankheitsfalls beim Auftraggeber oder Todesfall (Familie) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Auftragnehmer auf das vereinbarte Honorar der noch nicht erbrachten Leistungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Nachweis der vorbenannten Umstände bezüglich Krankheit oder Todesfall zu verlangen und kann seinen Honorarverzicht hiervon abhängig machen. Bereits erbrachte Leistungen (z.B. vorgezogenes Brautpaarportraits oder Engagement–Shooting) wird den Auftraggebern vom Auftragnehmer anteilsmäßig in Rechnung gestellt.

 

§ 7 Zahlungsmodalitäten

(1) Nach Erhalt der Auftragserteilung durch Zusendung des von beiden Auftraggebern unterzeichneten Vertrages, sendet der Auftragnehmer eine Bestätigung per E-Mail, den gegengezeichneten Vertrag und eine Rechnung in Höhe von 30% des gesamten Auftragswertes als Terminreservierungsgebühr an die Auftraggeber. Die restlichen 70% sind zahlbar bei Erhalt der Fotos. 

(2) Die Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Trifft die Terminreservierungsgebühr nicht fristgerecht ein, so kommen die Auftraggeber in Verzug und der Auftragnehmer ist nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.

(3) Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleiben die Fotos, einschließlich gelieferter Datenträger, Eigentum des Auftragnehmers. 

 


§ 8 Rücktrittsrecht

(1) Die Auftraggeber haben das Recht, bis zu einem Monat vor dem Auftragstermin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post an den Auftragnehmer unter der o.a. Anschrift. Im Falle eines wirksamen Rücktritts werden vom Auftragnehmer aufgrund der zwischenzeitlichen Terminblockierung folgende Gebühren in Rechnung gestellt:

(2) Eingang der Rücktrittserklärung bis zu 12 Monate vor Auftragstermin:0% des Preises des jeweils gebuchten Leistungen; bis zu 2 Monate vor Auftragstermin: 25% des Preises; bis zu 1 Monat oder kürzer vor Auftragstermin: 50% des Preises. 

(3) Im Falle der wirksamen Ausübung des Rücktrittsrechtes durch die Auftraggeber, wird der Auftragnehmer unbeschadet seines Rücktrittsgebührenanspruches aus Abs. 2 von der Leistung frei.

 

§ 9 Datenschutz

(1)Die Nutzung der Websiten www.blickwinkelfotografie.de und www.weddingbyblickwinkel.de ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf der Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. 

(2)Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

(3)Fotos werden bis zum Abschluß des Auftrages bzw auf Wunsch einige Wochen darüber hinaus auf einer gesicherten, externen Festplatte aufbewahrt und anschließend gelöscht. Auch hier ist ein lückenloser Schutz vor dem Zugriff durch Dritte nicht möglich. 

(4)Zur Auswahl von Fotos durch den Endkunden arbeitet der Fotograf auf Wunsch mit Online Galerien. Diese Online Galerien sind Passwortgeschützt. Das Passwort und den Link erhält nur der Auftraggeber. Gibt dieser den Link und das Passwort weiter, so übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für evtl. Datenschutzverletzungen. Des Weiteren kann der Fotograf nicht für eine lückenlose Absicherung bei der Übermittelung des Passwortes/ Links garantieren.Nach Auswahl der Fotos wird die Online Galerie gelöscht.

(5) Die Informationspflicht laut DsgvO liegt beim Auftraggeber. Bei Feierlichkeiten, z.B. Hochzeiten, muss der Auftraggeber seine Gäste darüber informieren, dass ein Fotograf anwesend sein wird. Sollte ein Gast nicht damit einverstanden sein, fotografiert zu werden, so kann er dies dem Fotografen zu Beginn der Veranstaltung mitteilen. Die Informationspflicht gilt ebenso, wenn eine Online Galerie auf Wunsch des Auftraggebers verwendet wird. 

(6) Fotoprodukte können vom Fotografen per Post oder durch andere Paketdienste verschickt werden. Sollte das Paket unerlaubt geöffnet oder entwendet werden kann der Fotograf für Datenschutzverletzungen nicht haftbar gemacht werden

(7) Zur Eintragung von persönlichen Terminen im digitalen Kalender verwende ich Vor- und Zunamen sowie Telefonnummer und evtentuelle Gesprächsnotizen übervden Auftrag. Diese Daten sind streng vertraulich und werden auf mehreren Geräten ( Pc, Handy) gespeichert und per Icloud synchronisiert. 




§10 Schlußbestimmungen / Salvatorische Klausel 

(1) Rechtsmittel können ausschließlich auf der Grundlage geltender Gesetze der Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden.

(2) Nebenabsprachen sind insoweit unzulässig, da sie zwingend der schriftlichen Form bedürfen, um Vertragsbestandteil zwischen den Auftraggebern und dem Auftragnehmer zu werden.

(3) Die Parteien vereinbaren, soweit möglich, Duisburg als gewillkürten örtlichen Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus diesem Vertrag.

(4) Sollte der Gerichtsstand der Auftraggeber außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegen oder hat einer der Auftraggeber seinen ständigen Sitz bzw. Aufenthaltsort nach Vertragsschluss außerhalb des Bundesgebietes, wird als Gerichtsstand ausschließlich der Wohnsitz des Auftragnehmers vereinbart.

(5) Sofern sich Teile dieser AGB unwirksam bzw. lückenhaft zeigen, bleiben alle anderen Punkte dieser AGB davon ausdrücklich unberührt. An die Stellen der nicht wirksamen Klauseln treten automatisch diejenigen gesetzlichen Bestimmungen, die dem Willen beider Vertragsparteien aus ökonomischer Sicht am nächsten kommen.